Im Jahr 2003 hat der Bundesrat eine Änderung
der Stoffverordnung über
Ozonschichtabbauende und synthetische Treibhausgase sowie diverse
neue Bestimmungen für Kälte- und Klimaanlagen erlassen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
1. Neue Anlagen
Das Erstellen von neuen
oder umgebauten Kälte-, Klima- oder
Wärmepumpenanlagen mit mehr als 3 kg in der Luft stabilen
Kältemitteln (v.a. Fluorkohlenwasserstoffen, HFKW) unterliegt
seit dem 01.01.2004 einer Bewilligungspflicht. Nach
der Bewilligungserteilung und Inbetriebnahme der Anlage muss diese
analog den bestehenden Anlagen der Meldestelle gemeldet werden
Wegleitung: Bewilligungspflicht (Hinweis:
Der Download dieser umfangreichen Dokumente benötigt etwas
Zeit)
2.
Bestehende Anlagen Bestehende Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen müssen
gemeldet werden, sofern sie mit mehr als 3 kg Kältemitteln
auf der Basis von ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen
Stoffen betrieben werden (Link zur Meldestelle). Zudem müssen
die Betreiber für jede dieser Anlagen ein Wartungsheft führen
und periodisch Dichtigkeitsprüfungen durchführen lassen. Wegleitung: Meldepflicht (Hinweis:
Der Download dieser umfangreichen Dokumente benötigt
etwas Zeit)
Als Ihr kompetenter Partner stellen wir die korrekte Umsetzung
dieser neuen Stoffverordnung sicher.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Anlage periodisch durch unser
Fachpersonal betreuen zu lassen. Zu diesem Zweck können Sie
ein Serviceabonnement abschliessen.
Wir zweifeln nicht, dass Sie sich in Ihrem eigenen Interesse für
die Abonnierung unseres Services entschliessen werden. Die Bedingungen
erläutern wir ihnen gerne.
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Die effiziente und sinnvolle Umsetzung der neuen Vorgaben werden
ausserdem koordiniert durch :
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