Stoffverordnung
   
Bewilligungs- und Meldepflicht für Kälteanlagen

Im Jahr 2003 hat der Bundesrat eine Änderung der Stoffverordnung über Ozonschichtabbauende und synthetische Treibhausgase sowie diverse neue Bestimmungen für Kälte- und Klimaanlagen erlassen. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:


1. Neue Anlagen
Das Erstellen von neuen oder umgebauten Kälte-, Klima- oder Wärmepumpenanlagen mit mehr als 3 kg in der Luft stabilen Kältemitteln (v.a. Fluorkohlenwasserstoffen, HFKW) unterliegt seit dem 01.01.2004 einer Bewilligungspflicht. Nach der Bewilligungserteilung und Inbetriebnahme der Anlage muss diese analog den bestehenden Anlagen der Meldestelle gemeldet werden

Wegleitung: Bewilligungspflicht     (Hinweis: Der Download dieser umfangreichen Dokumente benötigt etwas Zeit)

2. Bestehende Anlagen
Bestehende Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen müssen gemeldet werden, sofern sie mit mehr als 3 kg Kältemitteln auf der Basis von ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Stoffen betrieben werden (Link zur Meldestelle). Zudem müssen die Betreiber für jede dieser Anlagen ein Wartungsheft führen und periodisch Dichtigkeitsprüfungen durchführen lassen.

Wegleitung: Meldepflicht     (Hinweis: Der Download dieser umfangreichen Dokumente benötigt etwas Zeit)

Als Ihr kompetenter Partner stellen wir die korrekte Umsetzung dieser neuen Stoffverordnung sicher.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre Anlage periodisch durch unser Fachpersonal betreuen zu lassen. Zu diesem Zweck können Sie ein Serviceabonnement abschliessen.

Wir zweifeln nicht, dass Sie sich in Ihrem eigenen Interesse für die Abonnierung unseres Services entschliessen werden. Die Bedingungen erläutern wir ihnen gerne.

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Die effiziente und sinnvolle Umsetzung der neuen Vorgaben werden ausserdem koordiniert durch :

 
     

diese Seite drucken...     letzte Aktualisierung: 2 Januar, 2006